TERRA.natura

Natura 2000 - schon mal gehört?


Vielleicht, aber was sich genau dahinter verbirgt, wissen die Wenigsten … und das ist eigentlich schade, denn Natura 2000-Gebiete sind Schutzge- biete von europaweiter Bedeutung – „Europäische Premium-Schutzgebiete“ sozusagen! Zusammen bilden sie ein zusammenhängendes Schutzgebietssystem in ganz Europa.

Nur Landschaften von besonderem Seltenheitswert mit einer außergewöhnlichen Flora und Fauna schaffen es in dieses Netzwerk. Im Landkreis Osnabrück liegen 28 NATURA 2000-Gebiete. Grund genug, diesen staunenswerten Landstrichen eine eigene Broschürenserie zu widmen. In den einzelnen TERRA.natura Tipps werden ausgewählte NATURA 2000-Gebiete vorgestellt. Neben Informationen rund um Tiere, Pflanzen und Lebensräume gibt es spannende geologische Exkurse, die uns die Entstehung unserer Landschaft veranschaulichen. Außerdem werden Fragen zu Ökologie und Naturschutz beantwortet.

Im Rahmen unseres FFH-Gebietsmanagements finden Sie unter diesem Internetauftritt viel Wissenswertes und spannende Informationen.

Zum Shop

So funktioniert Natura 2000


Der Grundstein für dieses Netzwerk wurde im Jahr 1992 durch die Europäische Union (EU) gelegt – einstimmig wurde von den Mitgliedsstaaten beschlossen, sich gemeinschaftlich für den europaweiten Naturschutz einzusetzen. Es wurde eine Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen – kurz Fauna-Flora-Habitat- Richtlinie oder FFH-Richtlinie – verfasst. In dieser Richtlinie sind knapp 200 Lebensräume (FFH-Lebensraumtypen) und rund 700 Tier- und Pflanzenarten (FFH-Arten) beschrieben, die in ihrem Bestand gefährdet sind und für deren Erhalt ganz Europa eine besondere Verantwortung hat.

EU-Vogelschutzgebiete: Zusätzlich zu den FFH-Gebieten wurden bereits gemeldete EU-Vogelschutzgebiete in das NATURA-2000-Netz integriert. Die Richtline der EU für die Einrichtung europäischer Vogelschutzgebiete existiert bereits seit 1979 – die kodifizierte Fassung trat im Jahr 2010 in Kraft. In ihrer Zielsetzung ähnelt die EU-Vogelschutzrichtlinie der FFH-Richtlinie – sie widmet sich allerdings ausschließlich dem Erhalt der Vogelarten. Die FFH-Richtlinie klammert demnach Vogelarten als Auswahlkriterium für FFH-Gebiete aus. Ziel der Vogelschutzrichtlinie ist es, sämtliche im Gebiet der EU-Staaten natürlicherweise vorkommenden Vogelarten einschließlich der Zugvogelarten in ihrem Bestand dauerhaft zu erhalten.

Anfragen bitte an Natur- und Geopark TERRA.vita:

Tel. 0541 501 4217
Web: terra-natura2000.de/
Email: info@geopark-terravita.de

TERRA.natura - Wanderrouten

    Ich stimme der Verwendung von Cookies zu (mehr Infos):