Vielleicht, aber was sich genau dahinter verbirgt, wissen die Wenigsten … und das ist eigentlich schade, denn Natura 2000-Gebiete sind Schutzge- biete von europaweiter Bedeutung – „Europäische Premium-Schutzgebiete“ sozusagen! Zusammen bilden sie ein zusammenhängendes Schutzgebietssystem in ganz Europa.
Der Grundstein für dieses Netzwerk wurde im Jahr 1992 durch die Europäische Union (EU) gelegt – einstimmig wurde von den Mitgliedsstaaten beschlossen, sich gemeinschaftlich für den europaweiten Naturschutz einzusetzen. Es wurde eine Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen – kurz Fauna-Flora-Habitat- Richtlinie oder FFH-Richtlinie – verfasst. In dieser Richtlinie sind knapp 200 Lebensräume (FFH-Lebensraumtypen) und rund 700 Tier- und Pflanzenarten (FFH-Arten) beschrieben, die in ihrem Bestand gefährdet sind und für deren Erhalt ganz Europa eine besondere Verantwortung hat.
EU-Vogelschutzgebiete: Zusätzlich zu den FFH-Gebieten wurden bereits gemeldete EU-Vogelschutzgebiete in das NATURA-2000-Netz integriert. Die Richtline der EU für die Einrichtung europäischer Vogelschutzgebiete existiert bereits seit 1979 – die kodifizierte Fassung trat im Jahr 2010 in Kraft. In ihrer Zielsetzung ähnelt die EU-Vogelschutzrichtlinie der FFH-Richtlinie – sie widmet sich allerdings ausschließlich dem Erhalt der Vogelarten. Die FFH-Richtlinie klammert demnach Vogelarten als Auswahlkriterium für FFH-Gebiete aus. Ziel der Vogelschutzrichtlinie ist es, sämtliche im Gebiet der EU-Staaten natürlicherweise vorkommenden Vogelarten einschließlich der Zugvogelarten in ihrem Bestand dauerhaft zu erhalten.
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